Lernen Sie die Grünen kennen: am besten vor Ort! Fast alle Veranstaltungen, Versammlungen und Treffen des Kreisverbands sind auch für Nicht-Mitglieder offen. Hören Sie zu, sprechen Sie uns an oder diskutieren Sie mit - Sie brauchen keine Berührungsängste haben. Kommen Sie zu einer unseren öffentlichen Veranstaltungen und sprechen Sie uns dort an. Kommen Sie zu einer Kreismitglieder-Versammlung oder einem Treffen des Kreisverbands. Reden Sie an Infoständen mit uns. Wir freuen uns auf Sie!
Und so geht's: einfach hier online oder das Aufnahmeformular (Link ganz unten) ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und zurück an die Kreisgeschäftsstelle senden. Wir senden dir das Formular aber auf Anforderung auch gerne zu.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedbeitrag orientiert sich am Netto-Einkommen. Er beträgt monatlich 1% des Nettoeinkommens nach eigener Angabe (ohne Einkommensnachweis). Der Beitrag wird quartalsweise eingezogen. Vergünstigungen gibt es für Schüler*innen, Studierende, sowie für Menschen, die sich (vorübergehend) diesen Mindestbeitrag nicht leisten können, auf Antrag.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Bitte beachtet, dass Mitgliedsbeiträge als Spenden zählen. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Das heißt, man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Spenden!
Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial, für Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den Gemeinden, Städten, im Kreis und in der Region.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar!
Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Seien Sie Teil der Grünen Politik! Auch ohne Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen zu sein, können Sie unser Arbeit aktiv durch Ihre Spende unterstützen. Neben den Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Parteienfinanzierung stellen Spenden eine wichtige Grundlage für Kampagnen, Initiativen, Wahlkämpfe und Öffentlichkeitsarbeit dar.
Spenden an den Kreisverband Schwäbisch Gmünd überweisen Sie bitte an:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Schwäbisch Gmünd
IBAN: DE77 6145 0050 0440 4164 29
BIC: OASPDE6AXXX
Verwendungszweck: ‚Spende‘ und Ihren Namen und Adresse
Wichtig: Nur mit Angabe der Adresse ist eine Zusendung der Spendenbescheinigung möglich!
Alle Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet und nach Maßgabe des Parteiengesetzes im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
Unsere Spendenethik:
Spenden an Bündnis 90/Die Grünen unterliegen einem eigenen Spendenkodex. Unsere Spendenethik steht für Transparenz und schließt Spenden von bestimmten juristischen und privaten Personen aus.
Offenheit und Transparenz:
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Regelungen des Parteiengesetzes nur der Mindeststandard. Damit zukünftig Missbrauch erschwert wird, treiben wir eine umfassende Reform des Parteiengesetzes voran.
Aktive Spendenwerbung:
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Grenzen der Spendeneinwerbung:
Spenden von Unternehmen oder Privatpersonen, die den moralischen und grundsätzlichen politischen Positionen unserer Partei entgegenstehen, werden von uns nicht akzeptiert. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:
- Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
- Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
- Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
- Spenden über 500 € mit ausländischer oder unklarer Herkunft
Den kompletten Spendenkodex finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Bündnis90/Die Grünen.
Rechtliches und Steuern zu Spenden
Spendenquittung:
Die Spenderinnen und Spender erhalten nach Beendigung eines Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung.
Prüfung:
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht.
Vertraulichkeit & Rechenschaftslegung:
Spenden bis 10.000 Euro werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach Festlegung des Parteiengesetzes ausgewiesen.
Für Spenden über 10 000 Euro ist entsprechend dem Parteiengesetz der Name und die Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei zu verzeichnen, der vom Präsidenten des Bundestages in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird.
Parteispenden sind Sonderausgaben:
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:
Pauschale Besteuerung:
Bis zu einer Spendenhöhe von 1650,- Euro je Kalenderjahr für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete werden Parteispenden zu 50% von der Steuerschuld abgezogen.
Individuelle Besteuerung:
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften:
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Individuelle steuerliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater.
Alle weiteren beantwortet gerne unser Kreisschatzmeister Achim Gromann.